Mittwoch, 29. September 2010

Für Frau K,, bez. Hartz IV

Der Hartz IV – Regelsatz (ALG II) beträgt bisher 359 Euro für Alleinstehende pro Monat.
Jetzt sollen noch 5 Euro dazukommen.
Zusätzlich werden Wohnungs- und Heizungskosten übernommen.

Die 359 Euro setzen sich nach der ALG II – Regelsatzberechnung folgendermaßen zusammen:

Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren 38 % = 136,42 €
Bekleidung und Schuhe 10 % = 35,90 €
Wohnung ohne Mietkosten (Strom, Gas, Instandhalt.d.Wohng) 8 % = 28,72 €
Möbel, Geräte, Ausrüstungen Haushalt sowie deren Instandhalt. 8 % = 28,72 €
Gesundheitspflege 4 % = 14,36 €
Verkehr 6 % = 21,54 €
Nachrichtenübermittlung (Telefon, Fax, Briefpost, u.ä.) 6 % = 21,54 €
Freizeit, Unterhaltung und Kultur 11 % = 39,49 €
Beherbergungs- und Gaststättenleistungen 3 % = 10,77 €
Sonstige Waren und Dienstleistungen 6 % = 21,54 €

Von diesen Summen soll noch etwas gespart werden werden, für unvorhergesehene Kosten, Reparaturen und Schadensfälle.

Falls man eine neue Waschmaschine braucht: die Kosten für solche Anschaffungen sind in den 359 Euro enthalten. Das Geld für solche Faelle muss man halt ansparen.

Hat man nichts gespart, kann man von der Arge einen Kredit bekommen. Die Raten werden dann von den monatlichen 359 Euro abgezogen.

Und noch etwas, Frau K., Hartz IV - Empfänger, die auf dem Lande wohnen, bekommen keinesfalls ein Auto gestellt. Wo haben Sie das gehört?

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