Sonntag, 22. Juli 2012

Beschneidung und Die Linke - Jan van Aken

Hallo Jan,

zu deiner Stellungnahme zur Beschneidung ein paar Anmerkungen:

A.
"....die Debatte ist zum Teil auch rassistisch aufgeladen...ein Haufen Rassisten plötzlich das Kindeswohl für sich entdeckt hat und gegen Beschneidung mobil macht...."

Ich glaube schon, das die aktuelle Debatte auch Rassisten aus ihrer Löchern lockt, um auf Moslems und Juden einzuprügeln.

Allerdings glaube ich auch, das es sich bei den religiösen Verteidigern der Beschneidung auch nicht immer um Unschuldslämmer handelt und diese Verteidiger ihren Gegnern nur zu gern "Antisemitismus und Rassismus" unterstellen, um sie zu delegitemieren und ihre Argumente durchzusetzen.

B.
Auch wenn "aus medizinischer Sicht kein eindeutiges Votum für oder gegen Beschneidungen abgegeben werden kann...."

Auch wenn das so ist, gibt es ja noch die psychische Sicht, und aus dieser Sicht können sich durchaus Argumente gegen die Beschneidung im (Früh-)Kindesalter ergeben. Jedenfalls gibt es auch Argumente von Psychoanalytikern und Psychologen gegen die nicht selbstbestimmte Beschneidung. 
 
C.
"...eine medizinisch fachgerechte Beschneidung von Jungen ohne unnötige Schmerzen grundsätzlich zulässig ist...."

Meines Wissens wird die Beschneidung aus religiösen Gründen i.d.R. ohne Betäubung durchgeführt. Ob die Schmerzen dabei "nötig" oder akzeptabel sind?

D.
Wäre es nicht gut gewesen, eine ausgiebige öffentliche sachliche Debatte über dieses Thema zu führen? Vielleicht hätte sich die Linke dabei positiv profilieren können.

Meine Meinung:

Selbstverständlich ist die Religionsfreiheit ein hohes und schützenswertes Gut, aber selbstverständlich endet die Religionsfreiheit dann, wenn Menschenrechte, die sich aus dem Grundgesetz ergeben, eingeschränkt werden.


Selbstverständlich ist eine frühkindliche religiös motivierte Beschneidung (die ja in der Regel ohne Betäubung durchgeführt wird) eine Körperverletzung, die dazu dient, das Kind ganz früh an die Religion zu binden.

Und selbstverständlich kann man jahrhundertalte religiöse Traditionen nicht mal eben so verbieten.

Eine Debatte (in die auch moderne Werte wie Schutz auf körperliche Unversehrtheit von Kleinkindern hätten einfließen können) wollten die religiösen Lobbys aber nicht, und die deutsche politische Elite hat dem sofort nachgegeben (und hat dabei das Urteil eines unabhängigen Gerichts völlig ignoriert).

Schade. Und auch schade, wenn die Linke diese Gelegenheit nicht nutzt, um sich öffentlich zu profilieren und Sympathien für sich zu gewinnen.


In Internetforen sehen m.E. über 90% der User die frühkindliche Beschneidung sehr kritich - und ich kann nicht glauben, das es sich dabei nur um Rassisten und Antisemiten handelt.
 
Gruss
Günter Busse

PS

Ich bin zwar inzwischen aus der Linken ausgetreten, trotzdem hoffe ich noch immer, das die Linke sich gut weiterentwickelt.

Hier

6 Kommentare:

Horst Schulte hat gesagt…

Interessant ist, dass ich auch den Gedanken hatte, dass viele der Leute, die sich so vehement gegen die Beschneidung wenden, vielleicht andere Beweggründe haben als das Wohl der betroffenen Kinder. Aber du hast wohl recht. Bei diesem überwältigenden Verhältnis von 90%, die gegen eine Beschneidung stimmen, werden andere Motive eine Rolle spielen.

Anonym hat gesagt…

Petition gegen Beschneidung
20. Juli 2012

Text der Petition

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Personensorgeberechtigten jede rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung eines Jungen (Zirkumzision) oder eines Mädchens (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) im Hinblick auf die Verwirklichung der körperlichen Unversehrtheit des Kindes oder Jugendlichen bis zu dessen Volljährigkeit zu untersagen. Um dem Individuum die Option auf ein Leben mit unversehrten Genitalien und mit der Option auf eine selbstgeschriebene Biographie zu ermöglichen, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung, ob eine lebenslange Sexualität mit oder ohne Präputium (Junge) oder Klitorisvorhaut (Mädchen) verwirklicht wird, möge der Bundestag beschließen, in das Bürgerliche Gesetzbuch Buch 4 Familienrecht Abschnitt 2 Verwandtschaft Titel 5 Elterliche Fürsorge § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge einzufügen:

§ 1631d
Verbot der rituellen Genitalmutilation

Die Eltern können nicht in eine rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung ihres Sohnes (Zirkumzision) oder ihrer Tochter (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Beschneidung einwilligen. § 1909 findet keine Anwendung.

Begründung

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR, Paris 10.12.1948) und das auf ihr beruhende Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (23.05.1949) richten sich zuallererst an den Menschen als Individuum und nicht, wie in der von Stammesreligion, Rechtspluralismus und Initiationsriten geprägten kulturellen Vormoderne, an den Menschen als Angehörigen eines ethnoreligiösen Kollektivs (...)

http://eifelginster.wordpress.com/2012/07/21/297/

Anonym hat gesagt…

Eva Quistorp (Theologin) hat auf Jacques Auvergne (Sozialarbeiter) geantwortet, gestern nachmittag. Beschneiden will die Theologin das betäubte männliche Kind nach wie vor, hier zwei Zitate aus ihrer Begründung; alle Denk- und Rechtschreibfehler sind geistiges Eigentum der Pazifistin und Feministin. Auch ich habe mich eingemischt.

Quistorp: “Wenn ich es als wohl schwer zu ändernden Fakt aus verschiedenen Grünen anerkenne, dass wohl bei der Lage der Debatte und der Aufregung des Zentralrates der Juden und der Muslime, die mit SChlagworten wie Vertreiben und Verbieten Panikmache gemacht haben,das KÖlner Urteil nicht zu bundesweitem Recht werden wird ,habe ich nur eine Realität beschrieben und mir das nicht gewünscht. … Ich glaube, das judentum hat in seiner prophetischen udn liberalen Tradition mehr zu bieten als die bisherige BEschneidungsdebatte und der ISlam mit IBn Rushd und ABu Zaid mehr als KOpftuch, Burka, Beschneidungszwänge und gar SCharia in Europa”

http://schariagegner.wordpress.com/uber/#comment-1900

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Eva Quistorp (August 23, 2012 um 3:27 nachmittags, kommentiert auf dem Blog Schariagegner) windet sich wie ein Aal -- und hat schon wieder nicht gesagt, dass sie die rituelle Vorhautamputation nicht will. Sie ist unsachlich genug, dem Sozialpädagogen Jacques Auvergne öffentlich zu unterstellen, ihren Beitrag falsch gelesen zu haben, entkräftet dessen prinzipiell beschneidungsgegnerische Argumente aber mit keiner Silbe.

Theologin Quistorp verbreitet vielmehr einen amorphen Wortschwall aus irgendwelchem reformerischen Potential in den Hochreligionen verwirbelt mit irgendwie bedauernswerten bundesdeutschen Sachzwängen, implizit und wenig zufällig gipfelnd im sinngemäßen Fazit: “An einer Legalisierung der Jungenbeschneidung kommt die BRD nicht vorbei!” Wie öffentlichg bekannt billigt Quistorp auch heute die nicht medizinisch indizierte Beschneidung. Und nichts anderes hat der pazifistische Sozialpädagoge und Beschneidungskritiker der pazifistischen Theologin und Beschneidungsfreundin vorgeworfen.

Die beschneidungsbegünstigende Feministin könnte jetzt entweder so ehrlich sein, wiederholt sinngemäß: “Ja, ich will die MGM, aber nur mit Betäubung!” zu sagen, das ist schließlich die nachweisbare Essenz ihres Essays Wider die postmoderne Religionspolitik, oder aber müsste endlich die Seite wechseln und öffentlich dafür eintreten, dass es in der kulturellen Moderne kein Elternrecht auf operative Mutilation des Kindergenitals gibt, aber eine Pflicht des Staates, dem Kind ein Selbstverständnis, Körperwahrnehmen und Sexualitätserfahren mit unversehrten eigenen Genitalien zu ermöglichen.

Vielleicht um Halacha und Scharia zu entsprechen oder um Halacha und Scharia nicht zu widersprechen weicht Quistorp hingegen aus; wie eingangs gesagt: sie windet sich wie ein Aal. Das ist argumentativ unredlich und für mich als Naturschützer, Pazifist und Jungenarbeiter, der einmal geglaubt hat, sich in der Partei der GRÜNEN wieder zu finden, ziemlich enttäuschend.

Immerhin ist klar, wer hier die Debatte zwischen dem Sozialpädagogen und der Theologin zum Thema Beschneidung gewonnen hat -- argumentativ, ethisch und vielleicht schon bald ja auch juristisch.

Cees van der Duin

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Anonym hat gesagt…

Die nicht medizinisch indizierte Jungenbeschneidung belastet und schädigt Körper und Sexualleben und traumatisiert nicht selten die Psyche. Auch bei noch so fachgerechter Durchführung sind teilweise schwere medizinische Komplikationen bekannt; der gelegentlich beschworene Nutzen zur Krankheitsprävention ist wissenschaftlich nicht haltbar.

Beschneidungsbereite Eltern bieten ihrem – beim familiären Klatsch und Tratsch über den Kinderpenis gezielt beschämten – Kind die Option Zirkumzision blumig werbend, pseudowissenschaftlich überredend, patriarchalisch einschüchternd oder stolz bis elitär und dabei jeden Unbeschnittenen ein wenig herabsetzend an; der jüdische acht Tage alte Säugling wird gar nicht erst gefragt. Auch vor solchen Situationen der elterlicherseits noch so “gut gemeinten” Überrumpelung ist das Kind durch uns alle zu schützen.

Völlig altersgemäß, auch weil sie die nachteiligen Beschneidungsfolgen nicht überschauen und eine erwachsene Sexualität noch nicht aus eigenem Erleben kennen, können Jungen in ihre Zirkumzision nicht einwilligen. Die rituelle Beschneidung ist keine Heilbehandlung. Die staatliche Gemeinschaft hat dem Kind von heute die genitale Unversehrtheit von morgen zu bewahren, um demselben Individuum in noch fernerer Zukunft die bestmögliche sexuelle Selbstbestimmung als Jugendlicher und Erwachsener zu ermöglichen. Ohne Einschränkung gilt: Kinder sind Grundrechtsträger.

Oft stehen beschneidungswillige Eltern unter hohem Gruppenzwang der ethnoreligiösen Community und, soweit religiös, unter dem Druck eines angeblich das Seelenheil sichernden und Verdammnis abwehrenden Beschneidungsbefehls (Gen 17,10 sowie Lev 12,3; islamisch Sunna bzw. Hadith).

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) will die medizinisch unnötige Zirkumzision in die Zukunft führen – das ist zutiefst kinderfeindlich und ein organisierter Angriff auf die körperliche Unversehrtheit eines Teils der Bevölkerung. Das Justizministerium verbreitet einen Gesetzentwurf, der auf BGB § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge zielt und die Zirkumzision straffrei ins elterliche Belieben stellen soll.

Anonym hat gesagt…

Genau zu § 1631 BGB wurde am 20. Juli 2012, also nur einen Tag nach der hastigen Bundestagsresolution (Drucksache 17/10331), eine Petition eingereicht:

Pet 4-17-07-451-040847

§ 1631d Verbot der rituellen Genitalmutilation

Die Eltern können nicht in eine rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung ihres Sohnes (Zirkumzision) oder ihrer Tochter (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Beschneidung einwilligen. § 1909 findet keine Anwendung.

Nur kurz zum angeblichen gesundheitlichen Nutzen (HIV- und HPV-Prävention), der gelegentlich von den Vereinigten Staaten aus genannt wird und selbst dort eigentlich nur noch vom Verband AAP (American Academy of Pediatrics) – die notorisch beschneidungsfreundlichen Studien der AAP sind weltweit in der Fachwelt umstritten oder werden schlicht verworfen; das jüngste Statement ist von der US-Kinderrechtsorganisation Intact America noch am selben Tag (27. August 2012) abgelehnt worden (s. u., Quellen).

Deutschland hat jedem Mohel die Durchführung von Metzitzah b’peh (oral sucking, Kind stirbt in Einzelfällen am übertragenen Herpesvirus oder überlebt eine Hirnhautentzündung und ist lebenslang geistig behindert) zu untersagen. Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung zwar begeistert über die Legalisierung der Beschneidung redet, aber die Metzitzah b’peh (oral-genitale Beschneidung, der Mohel nimmt zum Blutabsaugen den Penis des Säuglings in den Mund) nicht thematisiert.

Auch der ästhetisch motivierte elterliche Umgestaltungswunsch des Kinderpenis ist nicht zu legalisieren, sondern wie die rituelle Zirkumzision jenem überwindenswerten Bereich zuzurechnen, den wir mit Katharina Rutschky (1977) die Schwarze Pädagogik nennen.

Anders als es die Bundesjustizministerin immer noch bewertet: Die medizinisch nicht indizierte elterliche Wunsch-Beschneidung des kleinen Sohnes, ob als patriarchalisch-traditionsreiche Initiation oder als postmodernes Genitaldesign, ist in den bundesdeutschen Begriff des Kindeswohls nicht integrierbar, ihre Gesundheitsvorteile bleiben Mythos.

Anonym hat gesagt…

http://www.die-linke.de/index.php?id=11004

Das kann doch nicht euer Ernst sein oder?

Ich will nur deutlich machen, dass mich dieses Schreiben und die Personen die scheinbar meinen im Namen der PArtei so etwas veröffentlichen zu können zum Austritt aus dieser Partei bewogen haben und zwar genau HEUTE.

Diese Leute sollen sich al Politiker und als Menschen einfach nur schämen genau so wie Herr Gysi nach seinen aktuellen äusserungen zu dem Thema und zwar auch noch als Jurist.

Ich werde dies auch all meinen Freunden empfehlen die bestimmt keinen Bock auf eine Trennung von Staat und Vorhaut haben.

MfG

Werner Preuß